Der/die Vermittler*in erhält für sein vermitteltes Geschäft einmalig eine Provision in Höhe von 100,00€. Diese beinhaltet die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Der Anspruch entsteht, sobald und soweit KlarSchiff24 das Geschäft mit dem Kunden ausgeführt hat. Wird das Geschäft aus Gründen, die KlarSchiff24 nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt, entfällt der Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entfällt außerdem, wenn feststeht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Für die Vermittlung eines Geschäftes steht jeweils nur dem Ersten Vermittler*in, auf dessen Tätigkeit das abgeschlossene Geschäft zurückzuführen ist, die Provision in voller Höhe zu. Es kann pro Geschäft nur einen Vermittler*in geben. Ausgeschlossen ist der Auftraggeber*in selbst, ist der Auftraggeber*in eine Firma sind auch deren Angestellte*innen ausgeschlossen. Es ist nicht möglich sein eigenes Geschäft zu vermitteln. Der Provisionsanspruch entsteht unbedingt, sobald und soweit das Entgelt für das provisionspflichtige Geschäft vom Kunden*in entrichtet wurde. Bei Fragen, rufen Sie uns an.
Ihr Team von KLARSCHIFF24